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   VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11   

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https://dejure.org/2012,36186
VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11 (https://dejure.org/2012,36186)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.11.2012 - VerfGH 8/11 (https://dejure.org/2012,36186)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. November 2012 - VerfGH 8/11 (https://dejure.org/2012,36186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 5 StrRG BE 1978 vom 18.11.2010, § 5 Abs 3 StrRG BE 1978 vom 18.11.2010, § 6 Abs 1 StrRG BE 1978 vom 18.11.2010, § 6 Abs 2 StrRG BE 1978 vom 18.11.2010, § 9 Abs 1 Nr 2 StrRG... BE 1978 vom 18.11.2010
    Unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Verantwortlichkeit der Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen in § 6 Abs 1 S 3 StrRG BE - keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 23 Abs 1 Verf BE) - Umfang der Verantwortlichkeit bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Verantwortlichkeit der Straßenanlieger für den Winterdienst auf Gehwegen nach § 6 Abs. 1 S. 3 StrReinG mit dem Eigentumsgrundrecht; Reduzierung der Verantwortlichkeit des Anliegers auf die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Dritten bei ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Verantwortlichkeit der Straßenanlieger für den Winterdienst auf Gehwegen nach § 6 Abs. 1 S. 3 StrReinG mit dem Eigentumsgrundrecht; Reduzierung der Verantwortlichkeit des Anliegers auf die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Dritten bei ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Winterdienst; Anlieger; Delegation an Dritte; Ordnungswidrigkeit; Eigentum; Inhalts- und Schrankenbestimmung; verfassungskonforme Auslegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschärfte Verantwortlichkeit für Winterdienst verfassungsgemäß!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Verschärfte Verantwortlichkeit der Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn im Winter der Schnee fällt...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Winterdienst - Grundstückseigentümer bleiben voll verantwortlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verschärfte Neuregelung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes verfassungsgemäß! (IMR 2013, 32)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 424
  • NZV 2013, 520 (Ls.)
  • DVBl 2013, 111
  • DÖV 2013, 199
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
    Soweit der Beschwerdeführer durch die ihm als Grundstückseigentümer auferlegte Belastung einen Eingriff in seine Freiheit zu reisen oder ortsabwesend zu sein geltend macht, kommt dem keine weiterreichende, selbständige Bedeutung zu (vgl. zum Rückgriff auf die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 7 VvB neben der Eigentumsgarantie Beschluss vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 20/01-, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 11 f., und zum Bundesrecht: BVerfGE 79, 292 ; 85, 219 ; vgl. zu Art. 17 VvB auch Beschluss vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 -, LVerfGE 2, 19 ).

    aa) Das durch Art. 23 VvB wie in Art. 14 GG gewährleistete Eigentum ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (Beschluss vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 20/01 -, Rn. 12; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 104, 1 ).

    Seine Nutzung soll es dem Eigentümer ermöglichen, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (Beschluss vom 11. Oktober 2001, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG a. a. O.).

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 78.84

    Straßengesetz - Anlieger - Zugangsmöglichkeit - Streupflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
    (3) Mit diesem Inhalt (vgl. ähnlich etwa auch Martini, in: Das Grundeigentum, Nr. 22/2011, Winterdienst-Sonderbeilage S. 2 ff., 4), den der Verfassungsgerichtshof seiner verfassungsrechtlichen Prüfung zugrunde legt, ist die - im Übrigen hinsichtlich der vorzunehmenden Schnee- und Eisbeseitigung in § 3 Abs. 1 StrReinG ausreichend umschriebene - Pflichtenstellung nicht unverhältnismäßig (vgl. zum Bundesrecht: BVerwG NJW 1988, 2121).

    Dazu gehört allerdings - auch mit Rücksicht auf die gleichmäßige Belastung aller Anlieger, also auch von Eigentümergemeinschaften oder Grundstückseigentümern, die nicht selbst auf dem Anliegergrundstück wohnen oder mehrere winterdienstpflichtige Grundstücke besitzen - grundsätzlich nicht die Pflicht zur höchstpersönlichen Vornahme der notwendigen Arbeiten (vgl. zum Bundesrecht: BVerwGE 22, 26 und BVerwG NJW 1988, 2121 unter Hinweis auf Art. 12 Abs. 2 GG) Insoweit muss es genügen, wenn der Anlieger alles ihm im Einzelfall billigerweise Zumutbare getan und veranlasst hat, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst durch von ihm sorgfältig ausgewählte und angemessen überwachte Dritte sicherzustellen.

  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62

    Pflicht der Anlieger zur Gehwegreinigung auch bei Wegen an Bahnanlagen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
    bb) Die auch vom Beschwerdeführer nicht in Frage gestellte Übertragung des Winterdienstes auf die jeweiligen Eigentümer der an die öffentlichen Gehwege grenzenden Grundstücke als ordnungsrechtliche Pflicht, welche weitgehend der Straßenverkehrssicherungspflicht des Baulastträgers entspricht (vgl. BGH, NVwZ-RR 1997, 709 m. w. N.), begegnet im Grundsatz keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zum Bundesrecht grundlegend BVerwGE 22, 26; ferner BGH, VersR 1979, 541 f.; VGH München, BayVBl 2011, 435 m. w. N.).

    Dazu gehört allerdings - auch mit Rücksicht auf die gleichmäßige Belastung aller Anlieger, also auch von Eigentümergemeinschaften oder Grundstückseigentümern, die nicht selbst auf dem Anliegergrundstück wohnen oder mehrere winterdienstpflichtige Grundstücke besitzen - grundsätzlich nicht die Pflicht zur höchstpersönlichen Vornahme der notwendigen Arbeiten (vgl. zum Bundesrecht: BVerwGE 22, 26 und BVerwG NJW 1988, 2121 unter Hinweis auf Art. 12 Abs. 2 GG) Insoweit muss es genügen, wenn der Anlieger alles ihm im Einzelfall billigerweise Zumutbare getan und veranlasst hat, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst durch von ihm sorgfältig ausgewählte und angemessen überwachte Dritte sicherzustellen.

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
    Dagegen ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umso größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, NJW 1999, 2877 ).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
    Beim Grundeigentum gehört zur Nutzung auch der Kontakt nach außen, der im Anliegerrecht zum Ausdruck kommt (vgl. zum Bundesrecht: BVerwG, NVwZ 1999, 1341 ).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
    Soweit der Beschwerdeführer durch die ihm als Grundstückseigentümer auferlegte Belastung einen Eingriff in seine Freiheit zu reisen oder ortsabwesend zu sein geltend macht, kommt dem keine weiterreichende, selbständige Bedeutung zu (vgl. zum Rückgriff auf die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 7 VvB neben der Eigentumsgarantie Beschluss vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 20/01-, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 11 f., und zum Bundesrecht: BVerfGE 79, 292 ; 85, 219 ; vgl. zu Art. 17 VvB auch Beschluss vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 -, LVerfGE 2, 19 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
    Unter diesen Umständen kann dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden, sich vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde dem Risiko einer Zuwiderhandlung gegen die bußgeldbewehrte Norm auszusetzen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 81, 70 ).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
    aa) Das durch Art. 23 VvB wie in Art. 14 GG gewährleistete Eigentum ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (Beschluss vom 11. Oktober 2001 - VerfGH 20/01 -, Rn. 12; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 104, 1 ).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10

    Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
    Die Bindung des Eigentumsgebrauchs an das Wohl der Allgemeinheit schließt die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange desjenigen ein, der konkret auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, NVwZ 2012, 429 ; BVerfGE 91, 294 ; 101, 54 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
    Die Bindung des Eigentumsgebrauchs an das Wohl der Allgemeinheit schließt die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange desjenigen ein, der konkret auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, NVwZ 2012, 429 ; BVerfGE 91, 294 ; 101, 54 ).
  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

  • LG Karlsruhe, 30.05.2006 - 2 O 324/06

    Haftungfreiheit des Wohnraumvermieters bei Glatteisunfall auf einer Zuwegung:

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2004 - 4 U 466/03

    Übernahme der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Grundstücks durch

  • BGH, 21.11.1996 - III ZR 28/96

    Verkehrssicherungs- und Streupflicht des Trägers der Straßenbaulast in

  • VGH Bayern, 08.02.2011 - 8 ZB 10.1541

    Reinigungs-, Räum- und Streupflichten in Bayern - Grenzen der Abwälzbarkeit auf

  • OLG Dresden, 20.06.1996 - 7 U 905/96

    Winterdienst per Hausordnung und die Haftungsfrage

  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

  • OLG Hamburg, 24.03.2000 - 11 U 45/98

    Streupflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft bei Eisregen

  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00

    Keine Verletzung der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Gehör durch

  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 172/77

    Umfang der Streupflicht einer Gemeinde; Begriff des selbständigen bzw.

  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 59/02
  • VGH Bayern, 17.12.2012 - 10 BV 09.2641

    Automatisierte Kennzeichenerfassung zulässig

    Demgegenüber hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof (U.v. 21.11.2012 - 19/09 - DVBl 2013, 111) entschieden, dass (zumindest mit § 100a StPO) keine abschließende Regelung bezüglich der Telekommunikationsüberwachung zu präventiven Zwecken durch den Bundesgesetzgeber getroffen worden sei.
  • VGH Bayern, 05.08.2020 - 8 CE 20.1374

    Unterlassung von Schneeablagerungen im Zuge des gemeindlichen Winterdienstes

    Zwar zählt zu dieser sicherheitsrechtlichen Winterdienstpflicht schon nach dem Wortlaut der Bestimmung in erster Linie die Pflicht, den Schnee zu räumen, ihn also vom öffentlichen Straßengrund zu beseitigen; sie ist nach ihrem sachlichen Gehalt und Umfang mit der aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht begründeten Räumpflicht deckungsgleich (vgl. VerfGH Berlin, B.v. 14.11.2012 - VerfGH 8/11 - NVwZ 2013, 424 unter Bezugnahme auf BGH, U.v. 21.11.1996 - III ZR 28/96 - NVwZ-RR 1997, S. 709 f.; Schmid in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand März 2020, Art. 51 Rn. 15 und 34).
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